Kostenübernahme

Behandelbar ist eine Privatpraxis. Der Patient/ die Patientin übernimmt grundsätzlich alle anfallenden Behandlungskosten selbst.

Eine vorherige ärztliche Konsultation ist prinzipiell nicht erforderlich.

 

Es gibt jedoch für Sie Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung, die teilweise eine vorherige ärztliche Konsultation erforderlich machen:

 

Osteopathie

 

1. Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen ohne vorherige ärztliche Konsultation

 

2. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich  an den Behandlungskosten oder übernehmen diese ganz. Ob auch Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Osteopathische Behandlungen übernimmt, erfahren Sie hier stets aktualisiert im Überblick:

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Voraussetzung dafür ist ein ärtliches Privatrezept über Osteopathische Therapie.

 

Physiotherapie

 

1. Mit einem ärtlichen Privatrezept oder/und Beihilfe

 

2. Mit einem BG-Rezept durch einen BG-Arzt nach Unfällen in Betrieb oder Schule oder auf dem Weg dorthin